ZS E-Rechnungsvisualisierung
E-Rechnungs-Empfangspflicht
ab dem 01.01.2025
Am 27.03.2024 wurde im Bundesgesetzblatt Nummer 108 das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) veröffentlicht. Im Artikel 23 ist dabei das Thema "elektronische Rechnung" neu beschrieben. Dieser Artikel tritt am 01.01.2025 in Kraft.
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Was ändert sich zum Stichtag 01.01.2025?
Im Wesentlichen ist für Unternehmen ab diesem Stichtag die Änderung des Rechnungseingangs relevant, denn ab diesem Zeitpunkt gilt eine Empfangspflicht für elektronische Rechnungen.
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Papierrechnungen sind dann zwar immer noch erlaubt, jedoch kann ein Lieferant auch auf das elektronische Format umstellen und die Rechnung künftig in einem EN16931-konformen Format zustellen. Das empfangende Unternehmen muss diese Form dann akzeptieren, was Auswirkungen auf den Rechnungseingangsprozess hat.
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Denn die elektronische Rechnung muss nicht zwingend eine lesbare PDF-Datei enthalten: die Rechnung wird in einem Datenformat (XML-Datei) geliefert und diese Datei gilt dann als Rechnung. Bei Verwendung des ZUGFeRD-Standards wird noch eine PDF-Datei als "Ansichtsexemplar" mitgeliefert, dies ist aber nicht verpflichtend.
Unternehmen stehen daher vor der Anforderung, ab dem 01.01.2025 eine XML-Datei verarbeiten zu müssen. Die Schwierigkeit besteht darin, die für eine Rechnungsprüfung erforderlichen Informationen zu finden und das XML-Format zu prüfen. Denn ob eine E-Rechnung tatsächlich der Norm entspricht, kann erst durch Prüfung von mehr als 200 Regeln tatsächlich festgestellt werden. Daher ist der einzige Weg, dies in der Praxis umzusetzen, die Verwendung einer Validierungssoftware.​​
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An dieser Stelle greift unsere Lösung mit einer Applikation, die allen beschriebenen Anforderungen gerecht wird und den Vorgang der Rechnungseingangsprüfung optimal unterstützt.​
ZS E-Rechnungsviewer - die Lösung!
Über unsere Lösung, dem ZS E-Rechnungs-Viewer, können Sie Ihre E-Rechnungen auf einfache Art und Weise visualisieren, prüfen und alle erforderlichen Dateien erzeugen, die für eine Rechnungsprüfung erforderlich sind.
Dazu steht eine Online-Lösung über unser Portal sowie eine Desktop-Version für Windows-Systeme zur Verfügung.
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Hier einige der Vorteile unserer Lösung:
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Wir garantieren, dass keinerlei Rechnungsdaten gespeichert werden. Bei der Online-Version werden die Daten der E-Rechnung zum Zwecke der Validierung und PDF-Erzeugung verschlüsselt an den Server übertragen und ausschließlich zum Zeitpunkt der Ausführung kurzzeitig im Hauptspeicher gehalten. Bei der Desktop-Variante, die lokal auf dem PC läuft, werden zu keinem Zeitpunkt Belegdaten versendet.
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Unsere Software beinhaltet den Validierer der ZUGFeRD-Community (Mustang) jeweils in der neuesten Version. Damit kann der Beleg überprüft und ein Validierungs-protokoll erstellt werden.
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In der E-Rechnung können Anlagen (rechnungsbegleitende Dokumente) enthalten sein, die - je nach Dateiformat - angezeigt werden können (z.B. Bild-, PDF-Dateien etc.). Alle Anlagen können über die Software exportiert werden.
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Über eine Funktion können alle Dateien (Validierungsprotokoll, Anlagen, Ansichtsexemplar der Rechnung etc.) als Nachweis oder zur weiteren Bearbeitung in eine ZIP-Datei exportiert werden.
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Ein wichtiger Bestandteil unseres Vertrages ist die Garantie der ständigen Weiterentwicklung der Software, die auf Grund bereits angekündigter und auch kommender Anpassungen der Standards notwendig sind. Natürlich haben wir auch immer ein offenes Ohr für Wünsche und Ideen unserer Kunden zu unseren Anwendungen und integrieren diese dann ebenfalls in unsere Lösung.
Wir bieten Ihnen als Unternehmen unseren
E-Rechnungsviewer im Subscription-Modell
zu einem Preis von 72,00€ (zzgl. MWSt.) pro
Jahr an!
Tel: +49 641 97921-230
E-Mail: vertrieb@zs-docma.de